Vor der ersten Behandlung bespreche ich mit dir in einem kurzen Gespräch dein Anliegen und erkläre meine Vorgehensweise.
Während der Behandlung liegst du bekleidet, mit einer weichen Decke zugedeckt und entspannt auf einer Liege. Leise, meditative Musik sorgt dafür, dass du dich fallen lassen kannst. Nach einer kurzen Einstimmung lege ich meine Hände sanft auf deinem Körper auf, meistens beginne ich dabei am Kopf. Es kann sein, dass du die Reiki Energie wahrnehmst, eine wohlige Wärme oder kribbeln spürst. Es ist aber auch möglich, dass du einfach einen Zustand vollkommener Entspannung erlebst, manche schlafen während der Behandlung sogar dabei ein. Bin ich bei den Füßen angelangt, ist die eigentliche Reiki Behandlung zu Ende, es folgt eine Nachruhezeit von ein Paar Minuten. Reiki wirkt auf der körperlichen, seelischen und geistigen Ebene.
Bei chronischen Beschwerden empfiehlt sich, an 4 aneinander folgenden Tagen eine Reiki Behandlung.
Es kann sein, dass nach der 2. oder 3.Reiki Behandlung eine Erstverschlimmerung auftritt, wie in der Homöopathie, die aber mit der nächsten Behandlung wieder verschwindet.
Um den Reinigungsprozess zu unterstützen, empfehle ich, genügend Wasser zu trinken.
Bist du auch von Reiki so begeistert und überzeugt, kannst du bei mir an einem Reiki I. Grad Seminar teilnehmen.
Reiki I. Grad Seminare finden regelmäßig alle 4 Monate ca. im Studio in Hennigsdorf statt. Ich bin Reiki Meisterin und Teacher im Usui System der natürlichen Heilung nach Komyo Reiki Do International School.
Abrechnungsmöglichkeiten
Einige Krankenkassen (AOK, Securvita..), bezuschussen die Behandlungen und Reiki Seminare.
Die SECURVITA Krankenversicherung unterstützt Reiki und setzt sich für die Verbreitung von Reiki ein. Aus diesem Grunde bezuschusst die SECURVITA Krankenversicherung den 1. Reiki-Grad als Präventionsmaßnahme mit 75 €. Für Versicherte anderer Krankenkassen könnte es lohnend sein, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Private Zusatzversicherungen erstatten den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang von 30-80% des Honorar sowie der verordneten Arzneimittel. Wenn Sie bei einer Privatkasse versichert sind oder als Beamter beihilfefähig sind, kann, wie Sie wissen, der größte Teil der Kosten von dort übernommen werden.
Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor Beginn der Behandlung in Ihrem eigenen Interesse, in wieweit Ihre Krankenkasse sich an den Behandlungskosten beteiligt bzw. welche Behandlungen Sie vorher beantragen oder genehmigen lassen müssen.